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Justiz nach internem Aktenvermerk am Pranger

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Handelt es sich beim Wort "Ausländer" in einem Polizeiformular um die zufällige Fehlleistung eines Beamten - oder steckt Rassismus dahinter?


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1414 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    2
    gelöschter Nutzer
    12.11.2015

    Viele wissen hier gar nicht das nur Allah richtet.
    Mal den Koran nachlesen ihr Ungläubigen. (Sarkasmus)
    Allah Akbar

  • 2
    0
    Pixelghost
    12.11.2015

    @PeKa, ja das sind doch aber Einzelschicksale, genauso wie doch auch die Straftaten der Asylbewerber nur Einzelfälle sind.

    Im übrigen hat die Polizeidirektion Chemnitz eine Pressemitteilung zu dieser Sache heraus gegeben.
    http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2015_39213.htm

  • 4
    0
    gelöschter Nutzer
    12.11.2015

    Das der Rechtsanwalt die Gunst der Stunde für seinen Mandanten nutzen will, ist sein gutes, Recht ja sogar seine Pflicht. Indes, aus dem Aktenvermerk Rassismus herzuleiten halte ich für total überzogen. Man könnte es ja auch bei guten Willen so interpretieren, dass der Beamte auf die Sprachdefizite des Angeklagten aufmerksam machen wollte und es so der Polizei nicht möglich war den Fall abzuschließend zu bearbeiten. Etwas mehr Gelassenheit wäre geboten denn "Ausländer" ist noch längst kein Schimpfwort. Und ein strafbewährtes Diebstahldelikt steht immer noch im Raum, dass zu ahnden ist und zwar unabhängig von den Aktenvermerk. Offensicht fehlt den Delinquenten die Einsichtfähigkeit in sein handeln. Das sollte man nicht unberücksichtigt lassen.

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    12.11.2015

    Aber was mich zu Weißglut, bringt das die Anwälte alles vom Staat bezahlt bekommen.
    Die leben zu 80% sehr ,sehr gut davon.
    Hat mir mal selbst einer gesagt.
    Namen kann ich sagen ,wenn das hier einer will.

    Ist kein Rafke.

  • 0
    4
    gelöschter Nutzer
    12.11.2015

    @Peka. Ich finde, da haben Sie sehr gute Beispiele herausgesucht. Danke.

  • 3
    4
    gelöschter Nutzer
    12.11.2015

    @Pixelghost, es gibt in D auch Menschen, die keine strafbare Handlung begangen haben und trotzdem an den Pranger gestellt werden, wie z.B. der jahrelang in der Psychiatrie eingesessene Gustl Mollath oder der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König.

  • 8
    0
    Pixelghost
    12.11.2015

    Was will denn der Herr Rechtsanwalt erreichen? Dass sein Klient - der in diesem, unserem Land GAST ist und mit einem Hilfeersuchen (Asyl) Zutuns kam, für die versuchte Klauerei nicht bestraft wird?

    Ja warum denn nicht? Weil der Klient Ausländer ist?

  • 9
    1
    gelöschter Nutzer
    12.11.2015

    ein ausländer ist ein ausländer.ein schwarzer ist ein schwarzer und ein einheimischer ist ein einheimischer.... und???

  • 18
    0
    gelöschter Nutzer
    12.11.2015

    In diesem Land ist nichts mehr normal. Irgendwie treibt die Blödheit, gepaart mit der political correctness die unmöglichsten Blüten.
    Gibt es keine wirklichen Probleme, dass man sich mit solchem Käse die Zeit vertreiben muß?

  • 13
    0
    Pixelghost
    12.11.2015

    @PeKa, wenn ich keine strafbaren Handlungen begehe, habe ich auch kein Problem wegen irgendeiner Verfahrenseinstellung.

  • 17
    1
    gelöschter Nutzer
    11.11.2015

    Was soll das werden, der überführte Täter wird zum Opfer? Der Sachverhalt ist doch eindeutig, Täter lehnt Aussage & Dolmetscher ab, daher keine Einstellung durch Geldbuße. Folgerichtig weitere juristische Schritte notwendig. Hier kann niemand einen Skandal entdecken.

    Im Übrigen finde ich es absolut notwendig unser Asylrecht dahingehend abzuändern, das Rechtsverstöße ab Diebstahl zur sofortiger Abschiebung führen.

  • 17
    0
    Haecker
    11.11.2015

    Wo ist das Problem? Die Formulierung "Ausländer" kann nicht nur auf die finanzielle Lage des Beschuldigten hinweisen, sondern auch auf Verstehens- und andere Probleme. In anderen Situationen heißt es ja auch, manche Flüchtlinge (auch wenn der Beschuldigte gar kein Asylbewerber sein muss) hätten aufgrund ihrer Erfahrungen in der Heimat kein Vertrauen in die Polizei und würden deshalb auch hier nicht kooperieren.
    Und bei jemandem, der die hiesige Sprache nicht spricht (oder vorgibt, sie nicht zu sprechen), ergeben sich für Staatsanwalt und Gericht nun mal besondere Probleme, wenn der Beschuldigte "bockt". Einem Einheimischen kommt man da nun mal besser bei.
    Einem Strafverteidiger sollte etwas mehr einfallen, als mit der "Rassismus-Keule" zu winken.

  • 9
    3
    gelöschter Nutzer
    11.11.2015

    "In Fragen der Bewährung, der Verfahrenseinstellung, der Gewerbsmäßigkeit von Delikten und der Sozialprognose haben Ausländer schlechtere Karten.", stellt der Dresdner Rechtsanwalt fest. Nicht nur Ausländer haben schlechtere Chancen, sondern auch
    Leute die schon mal eingesessen haben,
    Hartz-IV-Empfänger,
    Punker,
    derzeitige oder ehemalige Obdachlose
    Menschen mit sozial auffälligen psychischen Leiden,
    Menschen, die gegenüber Behörden als wehrhaft gelten (siehe Gustl Mollath)
    und sogar Anhänger bestimmter religiöser Randgruppen.

  • 18
    2
    gelöschter Nutzer
    11.11.2015

    Gibt es bald einen neue Duden mit tägliche Updates für linksgrün politsch korrektes deutsch? Die Polizei im Streifendienst ist ja verschwunden (das hat die Sicherheitslge im Land stark verbessert), aber vielleicht gibt es bald eine Sprachüberwachungspolizei.