Sachsen
Das Gesundheitsministerium empfiehlt, Handlungsspielräume auszuloten. Landkreise und Einrichtungen sollen prüfen, ob Patienten und Bewohner weiterhin sicher betreut werden können, wenn ungeimpftem Personal Tätigkeitsverbot ausgesprochen würde.
Dresden. Das Gesundheitsministerium hat am Freitag einen Leitfaden herausgegeben, wie die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich in Sachsen umgesetzt werden soll. Die vom Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab 15. März und muss von den kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. Priorität hat, wie von Ministerin...
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