Finanzen
Kommunen dürfen ihre Garagenpächter zur Kasse bitten, müssen das aber nicht. Weiterhin fein raus sind Pächter mit DDR-Verträgen.
Einige Garagenpächter in Sachsen haben im vergangenen Herbst Post von ihrer Gemeinde erhalten: Ab 2023 sollten sie auf ihre DDR-Pacht-Garage Umsatzsteuer zahlen. Nun ruderten verschiedene Kommunen in einem erneuten Schreiben an die Pächter zurück. Was gilt nun? Dr. Hagen Ludwig vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer erklärt den Sachverhalt.
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