Bei meiner Ahnenforschung stieß ich auf folgenden Sachverhalt: Eine frühe Verwandte von mir heiratete 1727 18-jährig erstmalig einen Mann, der 1736 verstarb. Aus dieser Ehe gingen keine Kinder hervor. Bereits 1728 heiratete sie zum zweiten Mal. In dieser Ehe wurden drei Kinder geboren. Die erste Ehe muss also rechtskräftig getrennt worden sein. Unter welchen Voraussetzungen konnte damals eine Ehe geschieden werden? (Diese Frage hat Christoph Büchner aus Zwickau gestellt.)