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Im Ernstfall vorgesorgt? Sonntagsvorlesung in Freiberg beschäftigt sich mit Notvertretungsrecht für Ehegatten

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Wenn ein Ehepartner durch Unfall oder Erkrankung plötzlich entscheidungsunfähig wird, können Gatte oder Gattin wichtige Entscheidungen übernehmen. Welche sind das?

Freiberg.

Wenn ein Ehepartner durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich entscheidungsunfähig wird, können Gattin oder Gatte seit 1. Januar 2023 wichtige Entscheidungen für ihn übernehmen. Die Sonntagsvorlesung am 14. April am Kreiskrankenhaus Freiberg informiert, was hinter dem neuen Ehegatten-Notvertretungsrecht steckt und was es für die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung bedeutet. Dr. Christoph Uhrlau,

Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, gibt ab 10 Uhr einen umfassenden Einblick in das neue Gebot und informiert über dessen Inhalte, Grenzen und wie es sich von anderen Instrumenten der Vorsorge unterscheidet, teilt das Kreiskrankenhaus mit. (fp)

Die Sonntagsvorlesung findet am 14. April, 10 Uhr im großen Konferenzraum des Kreiskrankenhauses Freiberg statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Der Zugang ist über das Nebengebäude (Eingang Augenarztpraxis) barrierefrei möglich.

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