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"Hängt die Grünen"-Plakate bleiben Fall für die Justiz

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Im Bundestagswahlkampf 2021 sorgte die rechtsextreme Splitterpartei III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" auf Plakaten für Wirbel. Drei Jahre später sind sie noch immer ein Fall für die Justiz.

Zwickau.

Der Streit um Plakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen!" im Bundestagswahlkampf 2021 beschäftigt noch immer die Gerichte. Damals hatte die rechtsextreme Splitterpartei III. Weg mit den Plakaten überregional für Aufsehen gesorgt. Am Donnerstag hat sich das Landgericht Zwickau mit dem Fall befasst. Das Berufungsverfahren wurde jedoch ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher informierte. Hintergrund sei ein ähnliches Verfahren aus Bayern. Gegen ein Urteil dort habe der Bundesvorsitzende der Partei Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, hieß es.

Die umstrittenen Slogans waren in verschiedenen Orten in Bayern und Sachsen plakatiert worden. So etwa in Zwickau, Plauen, Leipzig und Schkeuditz. In dem sächsischen Fall hatte das Amtsgericht Zwickau den Landesvorsitzenden der Partei im März 2023 der Volksverhetzung schuldig gesprochen und eine Geldstrafe verhängt. Auch ein Helfer wurde verurteilt. Gegen diese Entscheidung hatten sie Rechtsmittel eingelegt, sodass der Fall nun beim Landgericht Zwickau liegt.

Da es sich bei dem Parallelverfahren aus Bayern um ein identisches Wahlplakat handle, solle zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, informierte das Gericht. Dann werde ein neuer Verhandlungstermin bestimmt. (dpa)

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