Chemnitz
Interview zu Windkraft-Genehmigungsverfahren: „Die Frage, wie sich Schall ausbreitet, ist objektiv feststellbar“

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Im Chemnitzer Ortsteil Euba sollen Windkraftanlagen errichtet werden, der Investor will in diesem Jahr seinen Antrag einreichen. Im Interview erklärt Rechtsprofessor Martin Maslaton, wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert und was dabei bewertet wird.

„Freie Presse“: Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ab der Einreichung der Unterlagen durch den Investor?

Professor Martin Maslaton: Wenn Sie die Unterlagen bereits vollständig einreichen können, dann haben Sie 90 Prozent der Arbeiten hinter sich. Ich würde die Frage dahingehend verändern: Wie lange dauert es nach Einreichung des vollständigen Antrages? Da sind es ein bis zwei Jahre. Für die Erstellung des Antrages für ein immissionsrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergie-Anlagen bis zur Vollständigkeit der Unterlagen dauert es davor nochmal mindestens ein Jahr. Das ist in Deutschland extrem kompliziert geworden.

Hat es einen Einfluss, ob sich Politiker in einer Kommune für oder gegen Windenergie-Analgen aussprechen?

Nur auf der Planungsebene. Ob Flächen zur Verfügung gestellt werden, das entscheidet die Kommune. Beim Genehmigungsverfahren gibt es nur gebundene Entscheidungen, dort haben Politiker nichts zu entscheiden, Recht und Gesetz müssen durchgesetzt werden.

In Sachsen gilt die 1000-Meter-Abstandsregel. Zusätzlich wird der Schall der Windräder geprüft. Wie funktioniert das?

Wenn man immissionsschutzrechtlich prüft, dann sind die Tontechniker verpflichtet, den schlechtmöglichsten Punkt für die Windräder zu suchen. Dabei wird unterstellt, dass die Anlagen im Volllastbetrieb permanent laufen, 365 Tage im Jahr. Ich bin aber kein Freund der pauschalen Abstandsregel. Wenn man den Fall hat, dass die Anlagen an einer Autobahn stehen und die nächste Wohnsiedlung auf der anderen Seite der Autobahn ist, dann wären 500 Meter durchaus ausreichend. Bei Zwickau an der A72 stehen beispielsweise drei Windräder, auf der anderen Seite der Autobahn hören sie Autos und sonst nichts. Trotzdem durften nur drei statt fünf Anlagen gebaut werden.

Gibt es Möglichkeiten für Gegner und Befürworter, auf ein Genehmigungsverfahren Einfluss zu nehmen?

Die Frage, ob sich Schall in einer bestimmten Art und Weise ausbreitet oder nicht, ist objektiv feststellbar. Gibt es zwei gegensätzliche Gutachten, kann die Behörde entscheiden, welchem Gutachten sie folgt oder ein Obergutachten beispielsweise bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beauftragen. Wir haben mittlerweile in den Behörden sehr gute Fachleute.

Die Immissionswerte bei Windrädern werden auch nach dem Bau regelmäßig untersucht.
Die Immissionswerte bei Windrädern werden auch nach dem Bau regelmäßig untersucht. Bild: Julian Stratenschulte/dpa

Viele Klagen gegen Windräder

Ein anderer Punkt ist der Schattenwurf, wie sind die Regelungen dort?

Dort gibt es ebenfalls klare Vorgaben. Sie dürfen an einem Messpunkt nicht mehr als 30 Tage maximal 30 Minuten pro Tag Schattenwurf erzeugen, danach wird die Anlage abgeschaltet. Der Strom ist dann weg, die Anlagen stehen still.

Es gibt viele Klagen gegen Windräder. Was sind die Hauptgründe?

Vor allem Naturschutz und Luftverkehr, danach Denkmalschutz und anschließend Immissionsschutz wie Lautstärke und Schattenwurf.

Wie wird der Naturschutz abgesichert?

Vor der Einreichung Ihres Antrages müssen Sie eine Flora-Fauna-Habitat-Studie machen und neun Monate sämtliche Daten erheben, welche Arten es gibt. Beispielsweise kann man für den Rot-Milan alternative Futterressourcen sowie Ablenkungsmöglichkeiten wie kleine Misthaufen zur Verfügung stellen. Bei vielen Windparks hat man das so gemacht, so dass es keine Schläge gibt.

Wie ist das bei Fledermäusen?

Dort gibt es Temperatur- und Akustikmonitoring mit festen Abschaltungszeiten. Man weiß, dass die Fledermäuse ab einer bestimmten Temperatur und in bestimmten Höhen fliegen.

Wenn das Windrad erst einmal steht. Wird dann noch kontrolliert?

Es gibt jährliche Kontrollen, ob die Werte eingehalten werden. Außerdem ist der Immissionsschutz ist ein dynamisches Rechtsgebiet, sobald es neue technische Anforderungen gibt, müssen sie nachträglich umgesetzt werden. Der Stand der Technik muss eingehalten werden.

Eine neue Klausel im EEG sagt: Die erneuerbaren Energien sind für die Versorgungssicherheit und wegen des Klimaschutzes von wichtigem Interesse.
Eine neue Klausel im EEG sagt: Die erneuerbaren Energien sind für die Versorgungssicherheit und wegen des Klimaschutzes von wichtigem Interesse. Bild: Marcus Brandt/dpa

Gesetzesänderungen durch die Ampel-Koalition

Welche Gesetze wurden durch die Ampelkoalition in den vergangenen Jahren zugunsten der Windkraft verändert?

Geändert haben sich eine Fülle von Vorschriften, teilweise gefördert durch EU-Initiativen, die auf den Ukraine-Krieg zurückgehen. Auf der Bundesebene haben sich die Raumordnungsvorschriften geändert, das Baugesetzbuch, das immissionsrechtliche Verfahren und das Bundesnaturschutzgesetz, um nur einige zu nennen. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde eine Klausel aufgenommen, wonach die erneuerbaren Energien für die Versorgungssicherheit und wegen des Klimaschutzes von überragenden Interesse sind. Diese allgemeine Klausel führt zu einer Beschleunigung in allen Rechten.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Das Empowering ist beispielsweise leichter geworden. Wenn Anlagen zehn Jahre laufen, dann gibt es auch belastbare Daten, ob es Gefährdungen gibt oder nicht.

Und im Bauplanungsrecht steht jetzt im Wesentlichen drin, dass die Regionalplanung solange Flächen zur Verfügung stellen muss, bis der Flächenprozentanteil von zwei Prozent erreicht ist. Gründe, dass bestimmte Flächen ausgeschlossen werden können, gelten solange nicht.


Zur Person

Professor Martin Maslaton ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz, publiziert und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich im Rahmen seiner damaligen Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag seit 1987 beschäftigt. Er ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert.

Die TU Chemnitz war die erste Universität in Deutschland, die einen eigenen Lehrstuhl für erneuerbare Energien und Umweltrecht eingeführt hat. Die Professur ist am Institut für Wirtschaftswissenschaften angesiedelt.

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