In einigen Orten gilt nun Stallpflicht
Erschienen am 09.01.2021
Annaberg-Buchholz.
Zum Schutz vor Geflügelpest hat das Landratsamt eine Stallpflicht für Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten des Kreises erlassen. Diese gilt ab Samstag für 30 Tage in Teilen des Stollberger Raums: in Neukirchen, Adorf, Jahnsdorf, Pfaffenhain, Leukersdorf, Seifersdorf, Ursprung, Lugau, Erlbach-Kirchberg, Niederdorf und Niederwürschnitz. Grund ist, dass dort Geflügelzuchtbetriebe liegen. Bisher wurden noch keine Fälle der Seuche im Kreis registriert, jedoch bei einem Betrieb im Kreis Leipzig. (sane)
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