Strafbefehl: Parkkarte selbst verlängert
Ein 22-jähriger Freiberger hat einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten. Laut Amtsgerichtsdirektor Jochen Sell wurde der beantragte Strafbefehl am 9. Dezember erlassen und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 13 Euro verhängt. "Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig", sagte Sell auf Anfrage von "Freie Presse". Der 22-Jährige hatte zwischen dem 25. Oktober 2019 und dem 12. August 2020 den von der Stadt Freiberg für einen bestimmten Pkw ausgestellten Anwohnerparkausweis eigenmächtig verlängert. "Den Parkausweis legte er sodann in den Pkw und täuschte damit die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes über die Gültigkeit des Parkausweises", so die Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart. Die Stadt Freiberg hatte eigenen Angaben zufolge Anzeige erstattet. (hh)
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