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Illegale Film- und Porno-Plattform movie2k: Anklage gegen Betreiber erhoben

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Zeitweise galt die Streaming-Plattform als größtes illegales Portal für Kinofilme und Pornos.

Dresden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen den Betreiber der illegalen Streaminplattform movie2k sowie einen Mitarbeiter Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben.

Das teilte die Behörde am Mittwochmorgen mit. Bis Ende Mai 2013 galt movie2k zeitweise als größtes illegales Portal für Filme und Pornos.

Dem 40-jährigen Hauptbetreiber, einem Deutschen, wird „gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz“ in fast 220.000 Fällen und gewerbsmäßige Geldwäsche in 146 Fällen sowie Anstiftung zur falschen Verdächtigung vorgeworfen. Mit den Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen soll er Bitcoins erworben haben.

Nach Betreiber wurde seit 2019 international gefahndet

Der 40-Jährige wurde seit Ende 2019 per internationalem Haftbefehl gesucht, war zeitweise untergetaucht und konnte schließlich im Mai 2023 im Ausland festgenommen werden. Nach seiner Auslieferung saß er bis Mitte Januar 2024 in Untersuchungshaft in Sachsen. Dem zweiten Angeschuldigten wird gewerbsmäßige Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der 37-jährige Pole soll von dem mit ihm befreundeten 40-Jährigen Ende Mai 2013 für seine Tätigkeit bei movie2k in Bitcoins entlohnt worden sein. Die Prüfung des Umgangs mit den sichergestellten Bitcoins dauert an.

Das Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Zweiter Hauptbetreiber bereits verurteilt

In einem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 14. März 2023 den zweiten Hauptbetreiber von movie2k (den Programmierer) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Zudem wurde der für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständige Hauptfinanzagent von movie2k wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verknackt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Entscheidung über Einziehung der Bitcoin-Millionen steht aus

Die abschließende Entscheidung über die Einziehung der in diesem Verfahren sichergestellten Kryptowährungen von ungefähr 2.700 Bitcoins (derzeitiger Wert: über 161 Millionen Euro) und Bitcoin-Cash hat das Amtsgericht Leipzig vom Strafverfahren abgetrennt; diese steht noch aus. Daher kann über die Verwertung der durch Notveräußerung erlangten und derzeit hinterlegten ca. 38,6 Millionen Euro noch nicht entschieden werden. Im Januar ging man in Justizkreisen davon aus, dass drei Ministerien Anspruch auf das Geld erheben könnten: die Ressorts für Justiz, Inneres und Finanzen.

Die weitere Anklage gegen einen Immobilienmakler aus Berlin, dem zusammen mit dem zweiten Hauptbetreiber Geldwäsche vorgeworfen wird, hat das Amtsgericht Leipzig, Schöffengericht, noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen, so die Generalstaatsanwaltschaft abschließend. (phy)

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