Berliner U-Bahn-Messerstecher: Chemnitzer Ankläger hatten zuvor schon U-Haft beantragt
Der Syrer, der im Verdacht steht, am Samstag in der Berliner U-Bahn einen Fahrgast erstochen zu haben, hätte eigentlich zu diesem Zeitpunkt schon im Gefängnis sitzen sollen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte nach eigenen Angaben gegen den Syrer in Berlin einen Sicherungshaftbefehl beantragt. Das berichtet der MDR.