In einer 80-minütigen Sitzung löst der sächsische Landtag sich selbst und das Land auf.
25. Juli 1952: Mit der Verkündigung tritt das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft. Hinter dem sperrigen Titel versteckt sich die Auflösung der bisherigen Länder Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen sowie die Schaffung von 14 Bezirken mit 217 Kreisen.
Nach Meinung der SED-Führung war die alte administrative Gliederung, selbst mit den nach 1945 vorgenommenen Änderungen "zu einer Fessel der neuen Entwicklung geworden". Weiter heißt es in einem Text in der "Freien Presse" vom 24. Juli: "Die örtlichen Organe der Staatsgewalt müssen deshalb so reorganisiert werden, daß der Staatsapparat die Möglichkeit erhält, den Willen der Werktätigen, der in den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck gebracht ist, unverbrüchlich zu erfüllen, und, gestützt auf die Initiative der Massen, eine Politik des werktätigen Volkes durchzuführen."
Der Historiker Reiner Groß vermerkt in seiner "Geschichte Sachsens", dass die außerordentliche Sitzung, in der der Sächsische Landtag seine eigene Auflösung beschloss, seinerzeit nur 80 Minuten dauerte. Nach zwei Lesungen des Gesetzes wurde dieses einstimmig und ohne Widerspruch angenommen. Statt bisher 29 Landkreisen und sechs Stadtkreisen gab es in Sachsen nunmehr 45 Landkreise und sechs Stadtkreise, die den drei sächsischen Bezirken zugeordnet waren. (cw)
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