Einkaufswagenpflicht: Warum eine Frau mit Krücken nicht in die Drogerie darf
Erschienen am 09.12.2020 3 Kommentare
Weil Birgit Jung wegen ihrer Gehhilfen keinen Einkaufswagen schieben konnte, wurde sie vor einer Drogerie weggeschickt.
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Hier hat das sogenannte "Augenmaß ". Nicht schön, aber passiert. Der Hinweis an die Geschäftsleitung war richtig.
Villeicht war der junge Mann auch nicht richtig eingewiesen worden.
Indiskutables Benehmen und ob sinnvoll, sei fraglich.
Aber die ketzerische Frage sei erlaubt:
MUSS man in der momentanen Lage unbedingt zu zweit in den (engen) Drogeriemarkt, insbesondere, wenn man doch offensichtlich zur Risikogruppe zählt?
Klingt wie ein Witz, aber so ist das mit der Würde des Menschen, welche unantastbar ist. Die würde des Menschen wird eben doch gern verletzt.
Der Man vom Security - Unternehmen sollte sich mal in die Lage dieser Frau versetzen und nicht pauschal die Hygieneregeln durchsetzen. Hoffentlich geht es ihm im Alter nicht so, wie dieser Frau und anderen alten, auch jungen Menschen.