Maskengegner am Montag vor Gericht
Wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz muss sich am Montag ein Geschäftsmann aus Auerbach vor dem Amtsgericht verantworten. Das Landratsamt hatte gegen den Mann ein Bußgeld von 1000 Euro verhängt, weil er im Kundenkontakt keine Maske getragen und auch Kunden animiert haben soll, dies nicht zu tun. Der Betroffene hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und sieht sich im Recht. Seit Beginn der Pandemie verkündet er mit Aushängen am Schaufenster seine Ablehnung des Mund-Nasen-Schutzes, eine Zeitlang wurden die Kunden direkt aufgefordert, die Räume ohne Maske zu betreten. Der Mann vertreibt auch den Auerbach-Gutschein des Marketingvereins und geriet zusätzlich in die Kritik, weil er in diesem Zusammenhang Flyer von Coronaleugnern an Kunden ausreichte. (bap)
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