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Deutschland

Bundesrichter stoppen Brandbriefe ins Gefängnis

Die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene hat gegen ihr Verbot geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Klage gestern abgewiesen.

Leipzig.

Ein bisschen zittrig waren seine Hände. Doch Frank Schwerdt tippte unentwegt Nachrichten ins Handy. Direktübertragung aus dem Gericht. Für den Mann vom NPD-Bundesvorstand war die gestrige Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Art Generalprobe fürs NPD-Verbot. Doch hier saß Schwerdt als Beobachter im Publikum. "Die Klage wird abgewiesen", hatte der Vorsitzende Richter just verkündet. Mit diesem Urteil des Sechsten Senats hat das Verbot Bestand, das der Bundesinnenminister gegen die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige, kurz HNG, verhängte. Die mit zuletzt 600 Mitgliedern größte Neonazi-Organisation im Land bleibt verboten.

Gegen das 2011 verhängte Verbot hatte der Verein geklagt, da er angeblich "ausschließlich karitative Zwecke" verfolge, wenn er sich um Häftlinge mit nationaler Gesinnung kümmere. 1979 gegründet, wurde der Verein bis zum Verbot über 20 Jahre von Ursula Müller (Jahrg. 1933) aus Mainz geleitet. Er hielt Kontakt mit nationalen Häftlingen oder vermittelte Brieffreundschaften. Zudem veröffentlichte er einen Rundbrief, in dem sich Häftlingsbriefe und politische Äußerungen von Funktionären wiederfanden. Alles keine Handlungen, die ein Verbot rechtfertigten, argumentierte der die HNG vertretende Anwalt Jochen Lober. Das sahen sowohl der Innenminister als auch die Bundesverwaltungsrichter anders. Der Verein bestärke Häftlinge in ihrer Gesinnung. Er stilisiere "die Taten als Opfer" für die nationale Sache, hielt der Vorsitzende Richter entgegen. Die Briefe von Strafgefangenen belegten, dass die Aktivitäten des Vereins bei ihnen zur Verfestigung einer fanatisch-aggressiven Grundhaltung führten, die weitere einschlägige Straftaten erwarten ließen. Und die betreuten Häftlinge sitzen nicht nur für Propaganda-Delikte oder Volksverhetzung wie Leugnung des Holocaust hinter Gittern, sondern auch wegen Gewaltverbrechen.

Die Dimension anstachelnder Verklärung durch die Betreuer wird anhand eines Auszugs aus einem Heft der HNG-Nachrichten klar: Die Betreuten seien schließlich "keine Kriminellen" heißt es dort, sondern "mittels zurechtgefälschter Zeugenaussagen zu Gewalttätern hingelogen". Die Verfahrensakten von Mölln, Solingen und Lübeck werden als "Brandmale der Falschheit" verklärt. Bei den rechtsextremen Brandanschlägen in Mölln 1992, Solingen 1993 und Lübeck 1996 kamen zusammen 18 Menschen ums Leben.

Zu den Mitgliedern der HNG, die sich als Brieffreundin betätigten, zählte auch Mandy S., jene Schwarzenberger Friseurin, die zu den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zum Terrornetzwerk "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zählt, weil sie mit Aliasnamen und Ausweispapieren aushalf.

Auch findet sich der Name der langjährigen HNG-Vorsitzenden Ursula Müller auf einer Liste wieder - zusammen mit Namen mehrerer HNG-betreuter Ex-Häftlinge. Sie stehen auf der streng geheimen, der "Freien Presse" aber vorliegenden "100er-Liste", die neben den 13 Beschuldigten im NSU-Terrorverfahren noch 86 Kontaktleute aufführt.

Die vorgeschobene karitative Aktivität der HNG sei lediglich ein Deckmantel für politische Agitation gegen Staat und Verfassung, resümierte das Gericht gestern. Nach dem vom Bundesinnenministerium aus HNG-Veröffentlichungen und bei Razzien zusammengetragenen Material weise der Verein "eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" auf, huldige Funktionsträgern des NS-Regimes und mache die demokratische Staatsform verächtlich. Die HNG richte sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Ihre Zwecke und Tätigkeit liefen Strafgesetzen zuwider. Das Bundesinnenministerium habe den Verein zu Recht verboten, urteilten die Richter.

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