Sachsen: In vier Pflegeheimen häufen sich die Coronafälle
Erschienen am 03.04.2020 2 Kommentare
Auch das Personal ist von dem Virus betroffen. In ganz Deutschland sind schon mehr als 2000 Ärzte und Pfleger infiziert.
Mit wenigen Klicks weiterlesen
Premium
- 1 Monat kostenlos
- Testmonat endet automatisch
- E-Paper schon am Vorabend
- Unbegrenzt Artikel lesen
(inkl. FP+)
Sie sind bereits registriert? Jetzt anmelden
Die Diskussion wurde geschlossen.
Ratgeber kompakt
Es ist wohl eine Tatsache, dass ältere Menschen durch die aktuelle Situation rund um das Virus COVID-19 besonders gefährdet sind. Aus eigener Erfahrung möchte ich allen Angehörigen empfehlen, mit ihren Lieben über eine dem aktuellen Stand entsprechende Patientenverfügung zu sprechen.
Eine Patientenverfügung gilt für den Fall, dass ein Mensch in einen Lebenszustand gerät, in dem er seine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren hat und nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung- und Behandlung zu äußern.
Die Entscheidung ob eine intensivmedizinische Maßnahme, wie z.B. die künstliche Beatmung, in hohem Alter zielführend für ein weiteres lebenswertes Leben ist, möchte ich keinem Mediziner vollumfänglich aufbürden.
Ich habe für mich persönlich Vorsorge getroffen.
Meint Ihr Grauer Wolf
PS.: Das Thema Patientenverfügung würde sich unter den gegebenen Umständen gut in das Thema Ratgeber kompakt einfügen.
Ich kann nur den Hut ziehen, und einen Kniefall vor dem Pflegepersonal machen, welches sich tagtäglich um diese Menschen kümmert und sich selbst der Gefahr einer Infizierung aussetzt!
Das sind unsere wahren Helden!!!
Danke