Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig erklärt. Dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende die Leistungen neu fassen und für Kinder grundsätzlich neu berechnen. Schon bis dahin können Hilfebedürftige ergänzende Leistungen beanspruchen, wenn dies für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist. Die bisherigen Hartz-IV-Sätze sind dem Urteil zufolge allerdings nicht "evident unzureichend". Rückwirkend höhere Leistungen für die knapp sieben Millionen Betroffene lehnte das Bundesverfassungsgericht daher ab.