Verfassungsgerichtshof: Sachsens Polizeigesetz teilweise verfassungswidrig
Abhören von Telefonen, Erfassung von Autokennzeichen, Videoüberwachung: Manche Gesetzesnormen gehen zu weit, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Die Kläger sprechen von einem „Sieg der Bürgerrechte“.