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Wahlen in Sachsen 2024: Was wählen wir und wie funktioniert das?

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Europaparlament, Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat, Ortschaftsrat sowie Sachsens Landtag: Für diese Parlamente stehen Wahlen an. In einigen Orten wird auch noch ein Bürgermeister gesucht. Die Freie Presse erklärt, was auf die Sachsen zukommt und wie das Ganze funktioniert.

Wann wird was in diesem Jahr in Sachsen gewählt?

Vor allem zwei zentrale Termine sollten Sie sich vormerken: Am 9. Juni wird das neue Europäische Parlament gewählt und zeitgleich die Abgeordneten für den Kreistag, die Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte. Knapp drei Monate später - am 1. September - gibt es dann die Landtagswahl in Sachsen. Dazu kommen zwischen Februar und Oktober in insgesamt sieben Städten und 15 Gemeinden Bürgermeisterwahlen. So gab es rund um Chemnitz in diesem Jahr schon Bürgermeisterwahlen in Muldenhammer (Vogtlandkreis), Lichtentanne (Landkreis Zwickau) und Geyer (Erzgebirge). In Drebach, Gornsdorf, Niederwürschnitz und Stollberg (alle Erzgebirgskreis), in Crimmitschau, Neukirchen, Langenweißbach und Gersdorf (alle Landkreis Zwickau) und in Großschirma (Mittelsachsen) werden noch neue Bürgermeister gesucht.

Worüber wird bei der Europawahl entschieden und was sind die Aufgaben des EU-Parlaments?

Die Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder entscheiden mit der Wahl am 9. Juni, wer im EU-Parlament ihre Interessen vertreten soll. Derzeit hat das EU-Parlament 705 Sitze, nach der Wahl wird die Anzahl der Sitze auf 720 steigen. Deutschland ist und bleibt als bevölkerungsreichster EU-Staat mit 96 Sitzen am stärksten vertreten - vor Frankreich (81 Sitze) und Italien (76 Sitze). Es ist üblich, dass sich die im Parlament vertretenen Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien und Mitgliedsstaaten in Fraktionen zusammenschließen. Derzeit gibt es sieben Fraktionen und fraktionslose Mitglieder. Sachsen wird seit der letzten Wahl 2019 von fünf Abgeordneten vertreten: Anna Cavazzini (B90/Die Grünen in der Faktion Freie Europäische Allianz), Cornelia Ernst (Die Linke), Peter Jahr (CDU in der Fraktion Europäische Volkspartei, Maximilian Krah (AfD in der Fraktion Identität und Demokratie) und Matthias Ecke (SPD in der Fraktion Progressive Allianz der Sozialdemokraten). Das EU-Parlament hat drei zentrale Aufgaben: Gesetzgebung, Kontrolle der EU-Gremien und Überwachung des EU-Haushalts.

Wie funktioniert die EU-Wahl?

Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder eine politische Vereinigung wählen kann. Je nach Stimmenanzahl ziehen dann 96 Abgeordnete aus Deutschland ins EU-Parlament ein (Verhältniswahlrecht). Eine Sperrklausel wie bei anderen Wahlen gibt es auf EU-Ebene nicht. Der Wähler kann auch nicht bestimmen, wen die Parteien nach Straßburg (Sitz des Parlaments) bzw. Brüssel (Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse) schicken - die Wahllisten sind geschlossen; d. h., die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Bundesländer oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.

Wer darf das EU-Parlament wählen?

Das Wahlrecht für deutsche Wähler ist an das Wahlrecht zum deutschen Bundestag gekoppelt; wahlberechtigt sind also alle Deutschen, die am Wahltag das Bundestagswahlrecht besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen europäischen Staates sind wahlberechtigt, wenn sie seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben. Die größte Veränderung gibt es beim Wahlalter. 2023 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Somit können bei der Europawahl 2024 erstmals 16-Jährige wählen.

Was genau wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

Parallel zu den EU-Wahlen können die Sachsen am 9. Juni die Mitglieder für die zehn Kreistage, 418 Stadt- und Gemeinderäte, die rund 855 Ortschaftsräte sowie in der Landeshauptstadt Dresden für die zehn Stadtbezirksbeiräte bestimmen. Die Abgeordneten werden für die Amtsperiode von 2024 bis 2029 gewählt. Im Vorfeld der Wahlen erstellen Parteien und Wählervereinigungen Listen mit ihren Kandidaten. Bis zum 4. April müssen diese Wahlvorschläge bei den Wahlausschüssen eingereicht werden. Informationen zu Parteien, Kandidaten und Ergebnissen zur Kommunalwahl in Sachsen erfahren Sie in unserem Spezial.

Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürger - Deutsche und EU-Bürger -, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet mit Hauptwohnsitz wohnen.

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler?

Bei den Kommunalwahlen hat jeder drei Stimmen, die entweder einer Bewerberin/einem Bewerber gegeben werden können (kumuliert), die man aber auch auf mehrere Kandidaten - auch verschiedener Listen - verteilen kann (panaschieren). Sollte es in einer Gemeinde im Vorfeld jedoch nicht gelingen, für mindestens zwei Drittel der möglichen Sitze im Rat mit Kandidaten zu gewinnen, ändert sich das Prozedere. Dann dürfen die drei Stimmen nur verschiedenen Kandidaten gegeben werden. Die Wähler können in dem Fall auch Personen wählen, die nicht auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, sofern diese wählbar sind. Das heißt: Sie müssen Deutsche oder EU-Bürger sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet mit Hauptsitz wohnen. Hierfür enthält der Stimmzettel drei freie Zeilen.

Gibt es zwischen den verschiedenen Kommunalwahlen Unterschiede?

Ja. Bei den Kreistagswahlen und den Wahlen in den kreisfreien Städten - Chemnitz, Dresden und Leipzig - gibt es Wahlkreise. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Gebiete des Landkreises bzw. der Großstadt möglichst gleichmäßig im Parlament vertreten sind.

Welche Aufgaben hat der Landtag in Sachsen und wer ist derzeit in dem Gremium vertreten?

Der Sächsische Landtag ist die gewählte Vertretung des sächsischen Volkes. Die Legislaturperiode dauert in der Regel fünf Jahre. Zu seinen Hauptaufgaben gehört: Entscheidung über den Haushalt, Verabschiedung von Landesgesetzen, Wahl des Ministerpräsidenten, Kontrolle der Staatsregierung und der nachgeordneten Verwaltung. Dem Landesparlament gehören im Normalfall 120 Abgeordnete an - 60 Direktkandidaten, die in den 60 Wahlkreisen gewählt werden, und 60 Frauen und Männer, die über die Listen der Parteien ins Parlament einziehen. Die Anzahl kann sich jedoch durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Im aktuellen Landtag sind 119 Abgeordnete von insgesamt fünf Parteien vertreten: CDU mit 45 Sitzen, AfD mit 35 Sitzen, Die Linke mit 14 Sitzen, Die Grünen mit 12 Sitzen und die SPD mit 10 Sitzen. Dazu kommen drei fraktionslose Landtagsmitglieder, alle ehemalige Mitglieder AfD-Fraktion.

Wie wird der Landtag gewählt?

Bei der Landtagswahl hat jeder zwei Stimmen: eine Direktstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Listenstimme für die Wahl einer Partei. Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Das heißt: 60 Abgeordnete werden nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen, also durch Persönlichkeitswahl gewählt. Weitere 60 gelangen über die Landeslisten, also durch die Verhältniswahl in den Landtag.

Worüber entscheidet welche Stimme?

Die Listenstimmen - auch Zweitstimmen genannt - bestimmen die Sitzverteilung im Landtag, da anhand von ihnen die prozentuale Zusammensetzung des Parlaments errechnet wird. Bekommt beispielsweise eine Partei 35 Prozent aller Zweitstimmen, dann stehen ihr 35 Prozent der 120 Parlamentssitze zu. Bei der Verteilung der Sitze werden dabei nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Listenstimmen erhalten (Fünf-Prozent-Klausel) oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat (Alternativ-Klausel) errungen haben. Sie können dann so viele Personen von ihrer Landesliste in den Landtag entsenden, wie Mandate auf sie entfallen sind.

Zieht jeder Wahlkreissieger in den Landtag ein?

Ja, in jedem Fall - er hat das Direktmandat gewonnen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen im Landkreis auf sich vereint - die einfache Mehrheit reicht. Die Direktstimmen der erfolgreichen Wahlkreiskandidaten werden dabei auf die ihrer Partei zugesprochene Gesamtzahl der Sitze im Landtag angerechnet. Es kann also passieren, dass keiner oder sehr wenige Kandidaten, die nur auf der Liste der Parteien stehen, in das Parlament kommen.

Was passiert, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr laut Listenstimmen zustehen?

Dann entsteht ein sogenannter Überhang. Die Partei kann dann mehr Kandidaten in den Landtag entsenden, als ihr eigentlich verhältnismäßig Sitze zustehen. Für diese Überhangmandate erhalten die anderen im Parlament vertretenen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Dieser Ausgleich geschieht, bis die ursprüngliche verhältnismäßige Verteilung der Sitze wiederhergestellt ist. Was zum einen Gerechtigkeit schafft, vergrößert jedoch das Parlament über seine Normgröße hinaus. Derzeit ist das sächsische Parlament mit 119 Abgeordneten jedoch sogar einen Sitz kleiner als vorgesehen.

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