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Ganz bestimmt kein Tipp für Nachahmer

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Bei Diskussionen um Fragen der Moral oder des Gewissens verweise ich häufig auf das Internet als Argument dafür, dass Grundsätze, die vor Jahren noch als unumstößlich galten, heute zumindest hinterfragt, wenn nicht sogar ganz aufgeben werden sollten. Die Leser, wenn sie mich wegen eines solchen Vergehens wider die Korrektheit angerufen haben, verwenden dann gern Formulierungen wie "Das tut man nicht" oder "Das gehört sich nicht". Nun muss ich aber zugeben, dass ich noch nie damit Erfolg hatte und bei den Gesprächspartnern auf Zustimmung gestoßen bin, wenn ich auf das Netz verwiesen habe. Das war auch heute (leider) wieder nicht der Fall.

"Ich möchte kurz mit Ihnen über den Artikel über die vergifteten Hunde sprechen", sagte eine Leserin und bestand darauf, mit mir zu reden und nicht, was ich in anderen Fällen getan hatte, an die zuständige Lokalredaktion im Vogtland verwiesen zu werden. Der Bericht trug die Überschrift "Drei Hunde in Grünbach vergiftet: Polizei ermittelt". Die Frau in der Leitung konfrontierte mich mit einem Vorwurf: "Wie kann man so unverantwortlich sein und auch noch öffentlich machen, wie leicht man Hunde mit einem frei verkäuflichen Mittel vergiften kann", sagte sie und fügte hinzu: "Das kommt geradezu einer Empfehlung für Nachahmer gleich." Ich habe widersprochen mit dem Argument, dass es sich hier um eine vermeintliche Straftat handelt und dass deren Umstände sowie tatrelevante Angaben auf jeden Fall unbedingt zur Nachricht gehören und deshalb in der Zeitung stehen müssen. Das sah die Anruferin anderes, wir haben noch einige Minuten darüber diskutiert, unter anderem habe ich auch auf den Pressekodex verwiesen. Schließlich war ich an dem Punkt angelangt, an dem ich diesen Versuch startete:

"Das Internet steht diesen Bedenken doch ohnehin entgegen, weil sich jeder Nutzer nahezu jede Information selbst beschaffen kann, wenn er weiß, wie er im Netz zu suchen hat", sagte ich und erklärte meinen Standpunkt weiter: "Deshalb halte ich den Vorwurf, nur mit der Information über eine vermeintliche Straftat auch Nachahmer auf den Plan zu rufen, für aus der Luft gegriffen und nicht gerechtfertigt." Das wollte die Leserin in der Leitung erst recht nicht hören, wir kamen uns in dieser Diskussion nicht näher, bevor ich dann vorschlug, was ich eigentlich nicht gern tue, aber manchmal nicht anders kann und auch will: "Wir machen jetzt den Test", sagte ich, "und ich gehe ins Netz und öffne die Suchmaschine. Jetzt gebe ich nacheinander die beiden wichtigsten tatrelevanten Wörter ein." Die Anruferin schwieg, weshalb ich mich traute, die nächste Frage zu stellen: "Was glauben Sie, welches Wort mir die Suchmaschine als nächstes vorschlägt?" Die Frau sagte, dass sie keine Vorstellung davon habe, weshalb ich ihr das nächste Wort verriet: "Anleitung."

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