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Mit der neuen 4G-Regel

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Bei der gerade hitzig geführten Debatte über eine gendergerechte Sprache muss ich häufiger, weil viele Gegner bei einem Fortschreiten dieser Änderungen am deutschen Wortgut schon und besonders angesichts der vielen Anglizismen den Untergang unserer Lebens- und Sprachkultur befürchten, daran denken, dass sich im Durchschnitt jeden Tag etwa 20 Nachrichten in den von mir zu betreuenden Postfächern und Kontaktformularen vorfinde, bei denen ich sicher davon ausgehen kann, dass die Absender sie nur deshalb verschickt haben, um sich danach besser zu fühlen, aber niemals mit der Hoffnung, dass ihnen jemand antwortet oder ihre Zeilen sogar veröffentlicht. Deshalb möchte ich heute dieses Beispiel anführen dafür, dass meiner Ansicht nach der Niedergang der deutschen Sprache von ganz anderer Seite droht. Hier ist es:

"Erzählt die Nachrichten mal den Gebrüder Krim. Also das Viele Geld wäre besser angelegt für die Sau Stassen in Sachsen."

Gerade hatte ich diese Mail dem digitalen Nirgendwo anvertraut, als das Telefon klingelte und eine Dame in der Leitung war, die mir dies sagte: "Es gibt doch die 2G- und die 3G-Regel", sagte sie und fügte hinzu: "Ich würde gern die 4G-Regel als verbindlich einführen lassen." Natürlich, weil sie an dieser Stelle eine dramatische Pause einlegte, wollte ich wissen: "Und was ist das vierte G?" Ihren Atemgeräuschen nach zu urteilen bereitet es ihr viel Vergnügen, mit die Frage zu beantworten: "Gesunder Menschenverstand". Meine Reaktion darauf: "Ihr Wort in Gottes Ohr." Das hat sie offenbar etwas verwirrt, sie fragte mich nämlich: "Wie meinen Sie das?" Nun hat meine Antwort sie beruhigen können: "Jedenfalls nicht theologisch."

Zuerst bekam ich die Mail eines Lesers mit diesem Inhalt: Der Wähler entscheidet ohnehin nicht über die Person, die ins Kanzleramt einzieht, da alle Parteien meilenweit von der alleinigen Mehrheit entfernt sind. Die Parteivorsitzenden werden das untereinander ausmachen, wie immer der Maxime folgend, möglichst viele Ministerien für die eigene Partei herauszuschlagen." Ein paar Minuten später rief mich der Mann an: "Ich habe Ihnen gerade eine Mail geschickt, ist sie angekommen?" "Ja." "Und werden sie meine Meinung veröffentlichen?" "Wohl kaum." "Warum nicht?" (An dieser Stelle muss ich den Dialog leider abbrechen, weil es etwas länger gedauert hat, bis ich dem Anrufer erklären konnte, dass die Erwähnung von sogenannten Binsenweisheiten und vermeintlichen Tatsachen leider nicht automatisch als Meinung interpretiert werden kann.)

Dann gab es heute noch ein Jubiläum zu feiern: Mich erreichte um 10.37 Uhr der seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 25. Link zu einem Video auf Youtube mit der "tatsächlichen Wahrheit über Corona" und warum die Verantwortlichen das nicht wahrhaben wollen. Gerade verspüre ich den Drang, diesen Link hier online zu stellen, doch ich gebe ihm nicht nach, ich kann mir das Leben auch auf andere Weise komplizierter machen. Nur einen Teil des Titels verrate ich, er spricht für sich: "Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen …"

Und dann muss ich noch etwas in eigener Sache loswerden: Wenn ich noch einmal in einem Leserbrief das Synonym "Absurdistan" für die Bundesrepublik Deutschland lese, könnte es sein, dass ich statt des einen Riegels an dunkler Trostschokolade möglicherweise zwei verzehren werde, um nicht doch in die Tischkante zu … 

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