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Regierung verstößt gegen Grundgesetz
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Bei dieser Einleitung habe ich noch gedacht, dass der Mann in der Leitung zu denen gehört, die mich anrufen, weil sie vordergründig ein Ventil brauchen, um Dampf abzulassen: "Das kann so nicht weitergehen. Ich war heute auf der Wache und habe Anzeige erstattet", sagte er und machte mich mit dieser Ergänzung zunächst sprachlos, dann aber vor allem neugierig: "Gegen die Bundesregierung, weil sie gegen das Grundgesetz verstößt – und zwar mit Vorsatz." Es hat noch ein paar Sekunden gedauert, nachdem ich ihm erklärt habe, dass ich für seinen Ärger und die damit verbundene Aufregung am Telefon viel Verständnis habe, bis er so weit war, mir sein Anliegen so erklären, dass ich es verstehen und dann auch nachvollziehen konnte. "Ich bin seit kurzem Rentner", sagte der Anrufer und nannte mir den Grund dafür, dass er gerade mich angerufen hat: "Ich habe 46 Jahre lang gearbeitet und vor kurzem in der Zeitung gelesen, dass ich deutlich weniger Altersbezüge als ein Mann mit einer vergleichbaren Berufslaufbahn im Westen bekomme." Damit stand für mich fest: Durchschnittlich drei bis vier Anrufer bekomme ich in der Woche von Lesern, die sich wegen der immer noch ausstehenden Angleichung der Renten im Osten mit denen im Westen beklagen und vor allem von der Politik fordern, endlich daran etwas zu ändern." Dieser Mann aber war in seinen Gedanken einen Schritt weitergegangen: "Auf unsere Volksvertreter will ich mich nicht verlassen, deshalb war ich bei der Polizei in unserer Stadt, und ich versichere: Das ziehe ich jetzt auch bis zum Ende durch."
Nun habe ich nur am Anfang dieser Unterhaltung versucht, ihm zu erklären, dass dieser Weg vermutlich schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt ist, weil eine Strafanzeige wenig Aussicht auf Erfolg hat und deshalb gar nicht erst weiter verfolgt werde, und dass es eher auf ein Klage vor Verwaltungsgerichten hinauslaufen würde, die am Ende dann bis zum Bundesverfassungsgericht durchgezogen werden müsse. Das wollte der Mann gar nicht hören, weshalb ich dann auf weitere Argumente verzichtet und im gesagt habe, dass ich meine Kollegen in der Redaktion über seinen Besuch auf dem Polizeirevier berichten werde. Das reichte ihm, wir haben uns freundlich voneinander verabschiedet. Ich war dann schon so weit, dass ich in meinem Protokoll einen Haken an dieses Gespräch machen wollte, doch dann geriet ich ins Grübeln, weshalb ich hier davon berichte und frage: Liegt dieser Leser wirklich so falsch mit seinen Gedankengängen, an deren Ende er die Bundesregierung angezeigt hat, weil sie gegen das Grundgesetz verstößt? Denn in Artikel 3, Absatz 3 heißt es:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Das Argument des Lesers: "Ich bekomme weniger Rente, nur weil ich im Osten lebe."
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