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Die Diskussion wurde geschlossen.
Für mich gibt es viele Unklarheiten in diesem Artikel.
Wie kann ein Bürger, der im Rahmen der Gefahrenabwehr, die Rettungsleitstelle informiert, belangt werden ?
Und wenn die zuständige Rettungsleitstelle bestätigt , dass es kein "böswilliger Anruf" war und kein Notrufsmissbrauch vorliegt, ist etwas "Anderes" faul!
Viele Bürger werden durch solche Darstellungen verunsichert!